27.2 Genugtuung Die Vorinstanz führte Folgendes aus (S. 66 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2391 f.): Der Privatkläger C.________ beantragte, den Beschuldigten zur Zahlung einer Genugtuung von CHF 30'000.00 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 04.11.2019 zu verurteilen (pag. 2127 ff, pag. 2219, pag. 2268). Der Beschuldigte seinerseits beantragte die Abweisung der Zivilklage (pag. 2228, pag. 2272).