Der vom Privatkläger C.________ geltend gemachte Schadenersatzanspruch wurde von diesem beziffert und begründet, es ist somit darüber zu entscheiden. Der Privatkläger C.________ begründete seine Forderung einerseits aus dem Verlust seines Mobiltelefons .________, welches er mit CHF 230.00 bezifferte, wobei er einen Screenshot von CZ.________ beilegte, auf welchem das fragliche Mobiltelefon als Occasion für CHF 230.00 erhältlich ist (pag. 2132). Andererseits begründete der Privatkläger seine Forderung mit dem Verlust resp. der Beschädigung seiner Kleidung, wofür er pau-