27. Erwägungen der Vorinstanz 27.1 Schadenersatz Die Vorinstanz führte Folgendes aus (S. 64 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2389 f.): Der Privatkläger C.________ beantragte, den Beschuldigten zur Zahlung von Schadenersatz in der Höhe von CHF 530.00 nebst Zins zu 5% seit dem 04.11.2019 zu verurteilen (pag. 2127 ff, pag. 2219, pag. 2268). Der Beschuldigte seinerseits beantragte die Abweisung der Zivilklage (pag. 2228, pag. 2272).