Das Geständnis des Beschuldigten hat die Strafverfolgung in nur sehr geringem Masse erleichtert. So lagen zu den Vorwürfen der sexuellen Handlungen mit Kindern und Minderjährigen gegen Entgelt bereits sehr früh diverse stark belastende Beweismittel vor, insbesondere die Aussagen der Opfer und verschiedene Chatnachrichten (vgl. dazu insbesondere die Vorhalte in den Einvernahmen vom 29. Januar 2020 und vom 18. Mai 2020 [pag. 738 ff.]). Hinzu kommt, dass wirkliche Einsicht und Reue in den Aussagen des Beschuldigten fehlen.