_ ist zu entnehmen, dass sich der Beschuldigte im Langzeitvollzug den Umständen entsprechend wohl fühle, sich gegenüber den Mitarbeitenden respektvoll und freundlich verhalte und die Regelungen auf der Arbeit und im Alltag gewissenhaft und korrekt beachte. Der Beschuldigte könne gut zuhören, nehme unangenehme Rückmeldungen zur Kenntnis und könne andere Ansichten zunehmend respektieren. Der Beschuldigte betätige sich regelmässig am gemeinsamen Kochen und zeige dabei zunehmend Engagement. Zudem erfülle der Beschuldigte die Anforderungen bezüglich Arbeitsqualität, Arbeitsleistung und Umgang mit Ressourcen.