110 mit seiner Lebenspartnerin zusammen auf dem BZ.________ in AK.________(Ort), welches sie gemeinsam bewirtschafteten (pag. 774 Rz. 551 ff.). Beruflich ist der Beschuldigte ausgebildeter BA.________(Beruf) sowie CX.________ (Beruf) und stolz auf seine Tätigkeit; so hat er unter anderem bis zur Schliessung für die CY.________, für die CA.________ und bis zu seiner Verhaftung für CB.________ gearbeitet (vgl. pag. 255 ff.). Insgesamt sind das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse als neutral zu werten.