Der Beschuldigte ist in AK.________(Ort) geboren und bei seiner Grossmutter sowie seinem Götti und der Tante aufgewachsen. Es sei eine gute, aber strenge Jugend gewesen, er habe arbeiten müssen, das sei damals eine andere Zeit gewesen (pag. 773 Rz. 523 ff.). Der Beschuldigte lebt seit rund 30 Jahren