Zudem war er nicht auf Rosen gebettet und daher für «Geldgeschenke» empfänglich. Diese Vulnerabilität nutzte der viel ältere Beschuldigte aus. Dabei blieb es nicht bei harmloseren sexuellen Handlungen, sondern ging zu verschiedensten beischlafähnlichen Handlungen über, wobei N.________ sowohl aktive wie auch passive Anteile ausübte. So handelt es sich bei der analen Penetration des Beschuldigten durch N.________ mit dem Penis und umgekehrt mit der Hand durch den Beschuldigten bei N.________ sowie dem Oralverkehr bei N.________ und dem einmaligen Oralverkehr von N.________ beim Beschuldigten um beischlafähnliche Handlungen.