So habe er sich mit dem Straf- und Zivilkläger bereits eine Woche zuvor zum Tatort begeben, wobei er damals die «Übung» aus unbekannten Gründen abgebrochen habe. Der Beschuldigte habe zudem die für sein Täuschungsmanöver «Vermessen» notwendige Ausrüstung, wie Massband und Stöcke, im Auto mitgeführt und sogar noch seine Schuhe gewechselt, bevor er mit dem Straf- und Zivilkläger zum Abgrund gegangen sei. Der Beschuldigte habe seinen Plan entsprechend ausgeführt und den Straf- und Zivilkläger in die Schlucht gestossen.