minellen Energie des Beschuldigten erachtet die Kammer für alle Delikte einzig eine Freiheitsstrafe für verhältnismässig und schuldadäquat. So haben auch die Generalstaatsanwaltschaft und die Verteidigung für alle Schuldsprüche eine Freiheitsstrafe beantragt (pag. 2731 und 2725). 17.3 Strafrahmen und Methodik Die vollendete vorsätzliche Tötung stellt das schwerste Delikt dar, für welches die Einsatzstrafe zu bestimmen ist. Der ordentliche Strafrahmen reicht von fünf Jahren bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe (Art. 111 i.V.m. Art. 40 Abs. 2 aStGB). Die Einsatzstrafe ist anschliessend in Anwendung von Art.