in den AD.________(Bach) stiess, nachdem er diesen aufgefordert hatte, sich beim Abgrund zu positionieren. Der Straf- und Zivilkläger konnte sich gerade noch an einem Baum festhalten, woraufhin der Beschuldigte den Haltegriff des Straf- und Zivilklägers löste, sodass dieser rückwärts mit den Füssen vorab in das Wasser stürzte. Der Straf- und Zivilkläger stürzte dabei über eine steilabfallende Felswand rund sechs Meter in die Tiefe in ein erstes kleineres Wasserbecken (mit einer Wassertiefe von bloss 0,9 Meter) und dann direkt weitere 4,3 Meter in das darunterliegende Wasserbecken.