13. Versuchte vorsätzliche Tötung (Art. 111 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 aStGB) 13.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand Für die theoretischen Ausführungen zum objektiven und subjektiven Tatbestand der vorsätzlichen Tötung gemäss Art. 111 aStGB kann auf die Ausführungen in Ziffer III.12.1 vorne bzw. die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 44 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2370).