in den AD.________(Bach), vermutlich durch Stossen, verursachte, †K.________ dabei ein schweres stumpfes Kopf- und Rumpftrauma sowie weitere Verletzungen als Folge stumpfer Gewalteinwirkungen an den Extremitäten erlitt und schliesslich an einem zentralen Regulationsversagen bei schwerem Schädel- Hirn-Trauma in Kombination mit einem Ertrinken verstarb. Der Beschuldigte wusste um die Gefährlichkeit eines Sturzes in die AA.________(Schlucht) und ging davon aus, dass †K.________ den Sturz nicht überleben würde. Mit der Vorinstanz geht die Kammer folglich von einer wissentlichen und willentlichen Handlung des Beschuldigten aus.