12. Vorsätzliche Tötung (Art. 111 aStGB) 12.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand Für die theoretischen Ausführungen zum objektiven und subjektiven Tatbestand der vorsätzlichen Tötung gemäss Art. 111 aStGB kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 45 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2370). 12.2 Subsumtion Gemäss dem Beweisergebnis steht fest, dass der Beschuldigte den Sturz von †K.________ in den AD.________(Bach), vermutlich durch Stossen, verursachte, †K.___