In der Anklageschrift vom 3. Juni 2022 werden dem Beschuldigten sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt gemäss Art. 196 StGB, mehrfach begangen in der Zeit von Sommer 2019 bis 4. November 2019 in einem Waldstück bei O.________(Ort), bei einer Tankstelle zwischen G.________(Ort) und CE.________(Ort), auf einer Fahrt nach R.________(Ort), in einem Wald bei AB.________(Ort), in CE.________(Ort) und anderswo zum Nachteil von S.________ vorgeworfen. Die Vorinstanz führte aus, der Beschuldigte habe die sexuellen Handlungen eingestanden.