In der Anklageschrift vom 3. Juni 2022 werden dem Beschuldigten sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt gemäss Art. 196 StGB, mehrfach begangen in der Zeit vom 14. April 2018 bis 31. Oktober 2018 in einem unbekannten Waldstück in der Region G.________(Ort), vermutlich bei O.________(Ort), in einem Waldstück bei Q.________(Ort) und anderswo zum Nachteil von P.________ vorgeworfen. Die Vorinstanz führte aus, der Beschuldigte habe die sexuellen Handlungen eingestanden. Bei den Handlungen handle es sich um die Weiterführung der sexuellen Handlungen nach dem 16. Geburtstag von P.________.