_, - mehrfachen Oralverkehr bei N.________, - einmaliger Oralverkehr des N.________ beim Beschuldigten und - mehrfache Masturbation des Beschuldigten vor N.________ umfassten. Der Beschuldigte zahlte N.________ für die sexuellen Handlungen jeweils ein Entgelt von CHF 50.00 bis CHF 70.00. 10.2.2 Sexuelle Handlungen mit Kindern zum Nachteil von P.________ In der Anklageschrift vom 3. Juni 2022 werden dem Beschuldigten sexuelle Handlungen mit Kindern gemäss Art.