des Beschuldigten, wobei es sich auch nur um Paging- Versuche handeln könnte (siehe hierzu unter Ziffer II.9.8.9). Um 23:48 Uhr endete letztmals eine Internetverbindung des Mobiltelefons von †K.________. Der Antennenstandort war zu diesem Zeitpunkt BB.________(Antennenstandort). Der Beschuldigte und †K.________ begaben sich zu einem unbekannten Zeitpunkt in der Zeit zwischen dem 24. Mai 2019 ca. 19.00 Uhr und dem 25. Mai 2019, ca. 08.00 Uhr gemeinsam in das J.________(Ort) und in Richtung AA.________(Schlucht).