90 wichtung belastender Elemente berücksichtigt werden. Mit anderen Worten: Das unerklärliche Aussageverhalten belastet den Beschuldigten zusätzlich. 9.8.16 Gesamtwürdigung und die Parallelen zum Vorfall vom 4. November 2019 als weiteres Indiz Zusammenfassend ergeben sich aus der Beweiswürdigung folgende erwiesene Tatsachen resp. Indizien:  †K.________ und der Beschuldigte kannten sich seit Monaten.  †K.________ und der Beschuldigte führten eine sexuelle Beziehung.  †K.___