655 Z. 67 ff.). Erst danach äusserte er, dass er keine Antworten mehr gebe und begründete dies damit, dass er mit vielen BD.________(Staatsangehörigkeit) Kontakt gehabt habe und er sich nicht erinnern könne, dass es sich dabei um diese Person [das Opfer] gehandelt habe (pag. 656 Z. 129). Zudem gab er auf die Frage, weshalb er zu den Telefonverbindungen keine Aussagen mache, noch an, dass dies ganz einfach sei. Bei dieser Sache damals seien sie ja nicht auf ihn gekommen. Sie hätten damals sicher Auswertungen gemacht und sämtliche Möglichkeiten ausgenutzt und seien nicht auf ihn gekommen.