89 9.8.15 Das Aussageverhalten des Beschuldigten im Strafverfahren Die Vorinstanz führte zum Aussageverhalten des Beschuldigten Folgendes aus (S. 33 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2358): Der Beschuldigte hat die Aussagen hinsichtlich des Vorwurfs der vorsätzlichen Tötung zum Nachteil von K.________ mehrheitlich verweigert. Grundsätzlich besteht zwar ein Aussageverweigerungsrecht und dieses darf nicht zum Nachteil des Beschuldigten ausgelegt werden.