K.________ war lediglich mässig alkoholisiert und hatte keine Drogen genommen, welche ein Unfallgeschehen allenfalls hätten begünstigen können (vgl. pag. 586 f.). Die Wanderwege und Brücken in der AA.________(Schlucht) wurden am 26.05.2019 durch die Gebirgsspezialisten der Polizei begangen (pag. 553). Dabei wurde festgestellt, dass sich diese in einem guten Zustand befanden. In der Umgebung des Leichenfundorts wurden durch die Gebirgsspezialisten weder liegengebliebene Gegenstände noch mögliche Abrutschspuren oder andere Auffälligkeiten festgestellt (pag.