II.9.8.9 vorne). Entsprechend wurde auch in der Medienmitteilung vom 29. Mai 2019 und der Einstellungsverfügung vom 11. Oktober 2019 nie davon gesprochen, dass Hinweise auf einen Suizid (oder Unfall) vorliegen würden. Vielmehr wurde darin lediglich festgestellt, dass nach den aktuellen Erkenntnissen ein Unfall- oder Suizid im Vordergrund stehe, weil bis dahin keine Anzeichen auf eine Dritteinwirkung hätten festgestellt werden können (pag. 582 und 606).