Ergänzend ist an dieser Stelle anzufügen, dass die im J.________(Ort) gemessene Tageshöchsttemperatur von rund 20°C und insbesondere die deutlich kühlere Nacht- und Morgentemperatur von 8 bis 9°C (pag. 335 f.) gegen eine bewusste Wahl der bei †K.________ angetroffenen Bekleidung (insb. keine Oberkörperbekleidung) spricht.