2359): Aus den Zeugenaussagen von Personen, die in engem Kontakt mit K.________ standen, ergeben sich keine Hinweise auf eine Suizidalität von K.________ (vgl. pag. 556). Gemäss Angaben seines Umfelds habe K.________ eine Lehrstelle gesucht und sich Mühe in der Schule gegeben (vgl. pag. 556). Er habe sogar einen Kollegen getröstet, als dieser sich habe umbringen wollen und habe diesen von weiteren Suizidversuchen abgehalten (vgl. Ordner Einvernahmen Auskunftspersonen pag. 251 Rz.