ergeben sich einzig aus den Aussagen von BX.________ und BY.________. Beide haben ausgeführt, dass †K.________ schon einmal mit der Schule im J.________(Ort) gewesen sei. So führte BY.________ aus, †K.________ sei im Rahmen eines Sporttags einmal im J.________(Ort) gewesen und es habe ihm dort gefallen. Er sei dort Schlittenfahren gegangen. Dies sei irgendwo zwischen AQ.________(Ort) und J.________(Ort) gewesen (Ordner Einvernahmen Auskunftspersonen, pag. 236 Z. 176 ff.). BX.________ gab an, †K.________ sei dort, wo er ermordet worden sei, schon einmal mit der CW.________ (Schule) gewesen