86 9.8.11 †K.________ hatte keinen Bezug zum AZ.________ (Region) bzw. zum J.________(Ort) Aus den übereinstimmenden Aussagen der befragten Freunde von †K.________ geht hervor, dass dieser – abgesehen von der Beziehung zum Beschuldigten – keine Kontakte/Beziehungen zu Personen im AZ.________ (Region), geschweige denn aus dem J.________(Ort), hatte. So führte C.________ (Freund und Mitbewohner von †K.________; Ordner Einvernahmen Auskunftspersonen, pag. 73 Z. 34 f.) aus, †K.________ habe keinen Bezug zum J.________(Ort) gehabt.