von dort aus bzw. vom BT.________(Tal)/Anfang J.________(Ort) (vgl. Abdeckungsbereiche der beiden Antennen) mitten in der Nacht einen Fussmarsch von mindestens zwei Stunden (via Hauptstrasse) zum Ort des Geschehens hinlegen müssen. Das wäre theoretisch zwar möglich, aber lebensfremd. Zudem hat †K.________ gemäss den Abklärungen der Polizei nicht im J.________(Ort) übernachtet (pag. 553) und es konnte ausgeschlossen werden, dass †K.________ am Morgen des 25. Mai 2019 mit dem ersten Postauto (Linie H.________(Ort)-J.________(Ort), Abfahrt um 07:27 in H.________(Ort)) in das J.________(Ort) gelangt ist (vgl. Ziff. II.9.8.4 vorne).