So können sich zwei Mobiltelefone, welche sich am gleichen Ort befinden, in zwei unterschiedliche Antennen einloggen (vgl. auch die Ausführungen hiervor, wonach sich auch ein Mobiltelefon gleichzeitig in zwei Antennen einloggen kann). Die Vorinstanz führte zutreffend aus, dass die Wahl, in welche Mobilfunkantenne sich ein Mobiltelefon einwählt, von vielen verschiedenen Faktoren abhängt, beispielsweise vom benutzen Provider (wobei der Beschuldigte und †K.________ unterschiedliche Provider verwendeten), von der Topografie (Berge, Seen), vom Wetter usw. (S. 30 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2355).