84 Auf der Standortübersicht (pag. 219 ff.) sind die Standorte der Mobilfunkantennen, in welche sich das Mobiltelefon des Beschuldigten am Abend des 24. Mai 2019 ab 21:00 Uhr resp. in der Nacht auf den 25. Mai 2019 einloggte (CK.________(Antennenstandort) und CI.________(Antennenstandort); mit grüner und schwarzer Farbe markiert) und diejenigen, in welche sich das Mobiltelefon von †K.________ einloggte (BB.________(Antennenstandort) und CJ.________(Antennenstandort); mit pinker Farbe markiert) eingezeichnet.