Die letzte Internetverbindung des Mobiltelefons von †K.________ erfolgte gemäss der rückwirkenden Teilnehmeridentifikation am 25. Mai 2019 um 23:48 Uhr in der Antenne BB.________(Antennenstandort) (pag. 1334 [CD, net_access]), notabene jene Antenne, welche den grössten Bereich des J.________(Ort) abdeckt (siehe etwa pag. 2220). Wie die Verteidigung korrekt ausführte, kann nicht gesagt werden, †K.________ habe sich talaufwärts, talabwärts und dann wieder talaufwärts bewegt (pag. 2722), weil sich die Abdeckungsbereiche der Mobilfunkantennen BB.________(Antennenstandort) und CJ.________(Antennenstandort) teilweise überschneiden.