83 00:29:46 Uhr fallen die SMS des Beschuldigten an †K.________ mit angegebenem Antennenstandort CJ.________(Antennenstandort) (pag. 1226, 1227). Hierzu wird im Bericht von X.________ nachvollziehbar und in Übereinstimmung mit der polizeilichen Datenanalyse inkl. Übersicht (pag. 1226, 1227) ausgeführt, es sei unklar, ob die SMS-Nachricht des Beschuldigten an †K.________ habe ausgestellt werden können (S. 2 f. des Berichts von X.________). Und weiter: Es könne auch sein, dass es sich bei den GPRS-Verbindungen zwischen 22:49 und 23:48 Uhr lediglich um Paging-Versuche handle (S. 3 des Berichts von X.____