82 23:29:46 Uhr und 23:59:46 Uhr, wobei es sich teilweise um blosse Zustellversuche handeln dürfte (pag. 1226 und pag. 1227 [insb. die Bemerkung unter den genannten SMS-Nachrichten], pag. 1224, pag. 1834 f. sowie pag. 2675 [Bericht von X.________]). Mit den genannten Beweismitteln ist folglich nachgewiesen, dass †K.________ am Abend des 24. Mai 2019 versuchte, den Beschuldigten telefonisch zu erreichen, der Beschuldigte und †K.________ danach über SMS-Nachrichten in Kontakt standen und †K.__