1353 [CD, «.________»]). Entscheidend ist allein der Umstand, dass †K.________ am Abend des 24. Mai 2019 zwischen 18:47 und 18:49 Uhr versuchte, den Beschuldigten telefonisch zu erreichen. Dies ergibt sich zweifelsfrei aus den genannten Aktenstellen und wurde auch von der Verteidigung nicht bestritten (pag. 2723). Weiter geht aus den rückwirkenden Teilnehmeridentifikationen hervor, dass †K.________ dem Beschuldigten um 22:38:56 eine SMS- Nachricht schickte (pag. 1393 [CD, «.________»]). Es handelt sich dabei um die letzte aktive SMS von †K.________ überhaupt.