__ eine sexuelle Beziehung bestanden hat. 9.8.6 Kontakt via Mobiltelefone am Abend des 23. Mai 2019 Wie unter Ziffer II.9.8.5 hiervor dargelegt, ging sowohl aus dem Mobiltelefon des Beschuldigten CM.________, wie auch aus der rückwirkenden Teilnehmeridentifikation der Mobiltelefonnummern des Beschuldigten und †K.________ hervor, dass diese am 23. Mai 2019 am Abend via Anrufe in Kontakt standen (pag. 1141 f., 773 f., 1226 f.). Konkret rief der Beschuldigte †K.________ am 23. Mai 2019 um 18:39:25 Uhr (Dauer: 00:00:20 resp. 20 Sekunden; pag. 673) und †K.________ den Beschuldigten am 23. Mai 2019 um 19:13:58 Uhr (Dauer: 00:07:30 resp.