739 Z. 50). Zudem verneinte er die Frage, ob er auch eine Kollegschaft zu jungen Männern gehabt habe, wo es gar nicht um Sex gegangen sei (pag. 761 Z. 54 ff.). Solche Kontakte sind denn auch nicht ersichtlich. Die Tatsache, dass †K.________ als junger Mann aus BD.________(Land) genau in das «Beuteschema» des Beschuldigten passte und dass der Beschuldigte keine Kollegschaft zu jungen Männern hatte, bei denen es nicht um Sex ging, sprechen bereits stark für eine sexuelle Beziehung zwischen dem Beschuldigten und †K.________. Hinzu kommen verschiedene SMS-Nachrichten von †K.________, aus welchen hervorgeht, dass der Beschuldigte und †K.________ etwas verheimlichen wollten.