Schliesslich lässt auch die Art und Weise der Kommunikation, insbesondere der vertraute und direkte Umgangston, erkennen, dass sich der Beschuldigte und †K.________ weit besser kannten, als dies bei einer Bekanntschaft lediglich über SMS-Nachrichten zu erwarten wäre (bspw. wusste †K.________, dass der Beschuldigte ein Auto besitzt). Den Ausführungen der Verteidigung, wonach aus den