(SMS vom 2. Januar 2019 um 01.00 Uhr, pag. 1118), «Wann kommst du zu mir schon lange nicht gesehen» (SMS vom 6. April 2019 um 22.46 Uhr, pag. 1141). Aus den Nachrichten vom Dezember 2018 geht deutlich hervor, dass es darin um physische Treffen zwischen dem Beschuldigten und †K.________ ging. So hat sich †K.________ am 2. Dezember 2018 bspw. noch versichert, dass der Beschuldigte nicht genau beim Bahnhof warten solle, weil eine andere Person sonst falsch denken könnte und er fragte den Beschuldigten, ob er mit dem Auto unterwegs sei. Hinweise, dass es schliesslich nicht zu diesen Treffen gekommen ist, liegen keine vor.