2352 ff.). Ergänzend bzw. teilweise wiederholend ist auf Folgendes hinzuweisen: †K.________ benutzte ausschliesslich die Mobiltelefonnummer W.________ (pag. 1223 und Aussagen von C.________ [Ordner Einvernahmen Auskunftspersonen, pag. 74 Z. 97 ff. und pag. 75 Z. 105] sowie pag. 1299). Diese Mobiltelefonnummer von †K.________ wurde auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten CO.________ (nachfolgend: CO.________) gefunden. Auf dem Mobiltelefon befanden sich 57 SMS-Mitteilungen von †K.________ an den Beschuldigten in der Zeit vom 2. Dezember 2018 bis 2. Januar 2019 (pag.