So liegen zwischen dem beobachtenden Aussteigen bei der Haltestelle CR.________ um 07:50 Uhr durch den Zeugen BG.________ und dem letztmöglichen Todeszeitpunkt lediglich zehn Minuten. Demgegenüber liegt die Fundstelle der Leiche von †K.________ und die Ereignisstelle mehrere Kilometer von der Haltestelle CR.________, d.h. einen Fussmarsch von rund eineinhalb Stunden oder eine Autofahrt von mindestens zehn Minuten,