Die Verteidigung hat zwar ausgeführt, dass unklar sei, wo das angebliche Delikt begangen worden sein soll. Gründe, welche gegen den von der Kantonspolizei ermittelten, ungefähren Ereignisort sprechen würden, führte sie allerdings keine auf. Solche sind auch nicht ersichtlich. Insbesondere liegen keine Hinweise vor, dass †K.________ woanders verstorben und seine Leiche an den Fundort transportiert worden wäre, zumal der Fundort nicht mit einem Fahrzeug, sondern nur via Wanderweg erreichbar ist und die Leiche bei diesem Szenario zum Fundort hätte hingetragen werden müssen. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass †K.______