Der Ereignisort wurde von den Gebirgsspezialisten der Kantonspolizei Bern in einem Bereich unmittelbar oberhalb des Fundortes verortet (auf dem Übersichtsplan gekennzeichnet mit dem Buchstaben «s» [pag. 359]). Dem Berichtsrapport vom 15. November 2019 ist diesbezüglich zu entnehmen, dass aufgrund der Hindernisse im Wasserverlauf vor dem Bereich CT.________ eine denkbar geringe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass ein Körper bis zum AE.________ und weiter gespült worden wäre. Deshalb sei davon auszugehen, dass sich die Stelle, an welcher †K.________ in den AD.________(Bach) gestürzt sei, unterhalb des BC.________(Wasserfall) befinde (pag.