76 den. Es ist folglich davon auszugehen, dass †K.________ an einem zentralen Regulationsversagen bei schwerem Schädel-Hirn-Trauma infolge eines Sturzes in den AD.________(Bach) in Kombination mit einem Ertrinken verstorben ist und er zum Zeitpunkt der Entstehung der Verletzungen noch gelebt hat. 9.8.3 Ereignisort Der Ereignisort wurde von den Gebirgsspezialisten der Kantonspolizei Bern in einem Bereich unmittelbar oberhalb des Fundortes verortet (auf dem Übersichtsplan gekennzeichnet mit dem Buchstaben «s» [pag.