II.9.8.2 bis II.9.8.15 hiernach), bevor eine Gesamtwürdigung vorgenommen, Ausführungen zur subjektiven Seite und allfälligen Beweggründen gemacht und das Beweisergebnis festgehalten wird. 9.8.2 Todesursache Dem Gutachten des IRM ist zu entnehmen, dass †K.________ an einem zentralen Regulationsversagen bei schwerem Schädel-Hirn-Trauma in Kombination mit einem Ertrinken verstorben sei (pag. 587). Das schwere stumpfe Kopf- und Rumpftrauma sowie die weiteren Verletzungen als Folge stumpfer Gewalteinwirkungen an den Extremitäten seien mit der Annahme eines Sturzes aus der Höhe und/oder Treiben in der CG.