Der auf dem Übersichtsplan markierte Fundort stimmt mit der Fotodokumentation der Kantonspolizei Bern (pag. 1855 ff.) überein (vgl. insbesondere pag 1858 und 1860, wo die Brücke, welche sich oberhalb des CF.________(Örtlichkeit) befindet, ersichtlich ist). Der im Übersichtsplan eingezeichnete Fundort liegt an einem Wanderweg (vgl. pag. 358), was sich folglich auch mit dem Umstand deckt, dass ein Spaziergänger die Leiche entdeckte. Anlässlich der Legalinspektion zeigten sich Zeichen teils schwerer stumpfer Gewalteinwirkungen an Kopf, Rumpf und Extremitäten (pag. 571). Die Leiche von †K.________ wurde nackt im Wasser liegend gefunden.