Der Beschuldigte bestreite, das Opfer getötet bzw. das Opfer überhaupt gekannt zu haben, wobei aus den Randdaten hervorgehe, dass sich die beiden mindestens seit Dezember 2018 gekannt hätten. Die Rufnummer des Opfers sei auf mehreren Mobiltelefonen des Beschuldigten gespeichert worden, es habe mehrere SMS und Anrufe gegeben und die Nummer sei auch für iMessage gebraucht worden. Aus einzelnen Nachrichten gehe hervor, dass sich der Beschuldigte und das Opfer persönlich getroffen hätten und es sei davon auszugehen, dass zwischen ihnen sexuelle Kontakte bestanden hätten. Dafür würden auch die Aussagen von BK.________ sprechen (pag.