(Region) sei es schwierig, anhand der Antennenstandorte einen genauen Aufenthaltsort einer Person bzw. eines Mobiltelefons zu bestimmen. Zudem zeige der Bericht von X.________, dass die Daten der Telefonkontakte teilweise unvollständig und widersprüchlich seien, wobei die Widersprüche teilweise gravierend seien. So würden auf pag. 1226 wichtige Angaben fehlen (z.B. die TOS). Auch zu pag. 221 habe X.________ kritische Fragen aufgeworfen (unterschiedliche Angaben bei den Anrufen des Beschuldigten, keine Angaben dazu, wie die aufgeführten Zahlen zu interpretieren seien etc.). Schliesslich seien gemäss X.____