BM.________(Ort). Zudem könne das Einloggen in der Nacht, wenn das Telefon nicht benutzt werde, nicht mit dem Abend vom 24. Mai 2019 verglichen werden. Würde man der Logik der Vorinstanz (Antennenstandort = Standort der Person) folgen, hätte sich †K.________ am 24. Mai 2019 talaufwärts, talabwärts und dann wieder talaufwärts bewegt. Davon könne aber nicht ernsthaft die Rede sein. Vielmehr könne sich eine Person an einem einzigen Standort in verschiedene Antennen einloggen. Wissenschaftliche Untersuchungen würden sodann belegen, dass sich Mobiltelefone nicht immer in der nächstgelegenen Antenne einloggen würden.