Wie und mit wem er nach H.________(Ort) gelangt sei, könne den Akten hingegen nicht entnommen werden. Es könne aber mit Sicherheit gesagt werden, dass er nicht in Begleitung des Beschuldigten an diesen Ort gefahren sei. Die Daten des Beschuldigten würden zeigen, dass dieser sich in dieser Zeit an einem anderen Ort befunden habe. Es sei daher davon auszugehen, dass †K.________ allein oder in Begleitung einer unbekannten Person nach