Die Obduktion habe ergeben, dass er mässig alkoholisiert gewesen sei. †K.________ habe bereits mit einer Schulklasse einen Ausflug in das J.________(Ort) gemacht und es habe ihm dort gefallen. †K.________ habe geäussert, er wolle nochmals ins J.________(Ort) gehen und dort eine Lehrstelle suchen (pag. 139). Diesen Aussagen sei unschwer zu entnehmen, dass †K.________ einen Bezug zum J.________(Ort) gehabt habe (pag. 2720). Zu den Aussagen des Zeugen BG.________ sei festzuhalten, dass sich dieser bei seiner Aussage, es habe sich beim Fahrgast um das Opfer gehandelt, 99 Prozent sicher gewesen sei.